Seit 01. Januar 2024 gilt die neue Förderrichtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Die wichtigsten Eckpunkte finden Sie in folgendem im Überblick:
Kombinieren Sie die Wärmepumpenheizung stattdessen mit Gas oder Öl, erhalten Sie Zuschüsse allein für die Wärmepumpe. Kosten für andere Heizgeräte lassen sich dann nicht mehr anrechnen. Bei kompakten Hybridheizungen, die Wärmepumpen und Gas- oder Ölheizungen in einem Gerät kombinieren, fördert der Staat nur 65 Prozent der Gerätekosten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.